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   BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88   

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BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88 (https://dejure.org/1988,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1988 - 1 B 135.88 (https://dejure.org/1988,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1988 - 1 B 135.88 (https://dejure.org/1988,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 148.81

    Anforderungen an das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88
    Zum Begriff des seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grundes für das Verlassen des Bundesgebietes im Sinne des, § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG (im Anschluß an Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2).

    Das hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - (Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2) klargestellt.

    Der beschließende Senat hat außerdem ausgesprochen, daß nach Sinn und Zweck des Gesetzes der Grund der Ausreise nicht vorübergehender Natur ist, wenn der Ausländer zwar irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren wünscht, sein Aufenthalt im Ausland aber auf unabsehbare Zeit angelegt ist (Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - a.a.O.; ebenso Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., § 9 AuslG Anm. 5 ; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, S. 159).

  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88
    Darüber hinaus enthält die Beschwerdebegründung keine substantiierten Angaben darüber, inwiefern die Klägerin noch etwas hätte vortragen können, was zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z.B. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88
    Das Tatsachengericht ist in der Regel auch nicht verpflichtet, die Würdigung seiner Feststellungen mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Soweit unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 30.12.1988 - 1 B 135/88 - (InfAuslR 1989, 114) in Literatur (vgl. etwa Hailbronner, AuslR, § 51 Rn. 26 ) und Rechtsprechung (OVG BB, Urteil vom 28.09.2010 - OVG 11 B 14.10 - juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2003 - 18 B 978/03 - juris Rn. 8; VG Hamburg, Urteil vom 20.11.2012 - 10 K 2198/11 - juris Rdn. 23), angenommen wird, der Ausländer könne das Erlöschen des Aufenthaltstitels nicht dadurch verhindern, dass er jeweils kurz vor Ablauf von 6 Monaten nach der Ausreise wieder kurzfristig in das Bundesgebiet zurückkehre und dann zur Verfolgung desselben Zwecks wie zuvor wieder ausreise, findet dies weder im Gesetz noch im genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eine Stütze (siehe hierzu Senatsbeschluss vom 13.05.2014 - 11 S 713/14 - GK-AufenthG, § 51 Rn. 58 ).

    Jedenfalls erlischt der Aufenthaltstitel nach dieser Vorschrift, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (siehe insgesamt BVerwG, Urteil vom 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; Beschluss vom 30.12.1988 - BVerwG 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114 mwN; OVG BB, Urteil vom 28.09.2010 - 11 B 14.10 - juris Rn. 19 ff.; GK-AufenthG, § 51 Rn. 46 ).

    Der Aufenthaltstitel erlischt daher auch dann, wenn der Ausländer zwar irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren wünscht, der Auslandsaufenthalt aber auf unbestimmte Zeit angelegt ist (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1988 - BVerwG 1 B 135.88 - a.a.O.).

  • VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba

    Das Bundesverwaltungsgericht wies allerdings darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine lose Orientierungshilfe für die Ausländerbehörden handele, die die Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nicht entbehrlich mache, und u.U. auch ein nicht unerheblicher längerer Auslandsaufenthalt seiner Natur nach nur vorübergehend sein könne (BVerwG, Beschluss v. 30.12.1988 - 1 B 135.88 -, InfAuslR 1989, 114).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Für die Beurteilung ist nicht allein auf den inneren Willen des Ausländers abzustellen; maßgebend sind vielmehr die gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Beschlüsse vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - und vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2 und 4).
  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte können danach etwa Urlaubsreisen oder beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer anzusehen sein, ebenso Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung, die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagern ( Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 21; Beschluss vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - 11 B 14.10 - OVGE BE 31, 156; abweichend zum Schulaufenthalt VGH München, Beschluss vom 2. November 2010 - 10 B 09.1771).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2008 - 11 ME 418/07

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Auch wenn der Ausländer das Bundesgebiet wegen eines begrenzten Zwecks mit der Absicht der späteren Rückkehr verlässt, ist der Grund der Ausreise seiner Natur nach nicht lediglich vorübergehend, wenn sich der Zweck nicht auf einen überschaubaren Zeitraum bezieht, sondern langfristig und zeitlich völlig unbestimmt, also auf unabsehbare Zeit ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988 - 1 B 135/88 -, InfAuslR 1989, 114 f.; Beschl. v. 4.5.1993 - 1 B 220/93 -, juris, jeweils zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1965; GK-AuslG, Stand: Dezember 2004, § 44 Rdnr. 32; Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2007, § 51 AufenthG, Rdnr. 17).

    Der Ausländer kann das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis insbesondere nicht dadurch vermeiden, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten als der in § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. § 55 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG festgelegten Höchstgrenze mehr oder weniger kurzfristig in das Bundesgebiet zurückkehrt (BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988, a. a. O.; Beschl. des Senats v. 15.5.2000 - 11 L 1278/00 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 3 N 58.10

    Ausländerrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis;

    Beweisanträge zum Zwecke der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. Dezember 1988 - 1 B 135.88 -, InfAuslR 1989, 114) gebotenen Einzelfallwürdigung habe es abgelehnt.

    Auch wenn ein Ausländer das Bundesgebiet wegen eines begrenzten Zwecks mit der Absicht der späteren Rückkehr verlässt, ist der Grund der Ausreise seiner Natur nach nicht nur vorübergehend, wenn sich der Zweck nicht auf einen überschaubaren Zeitraum bezieht, sondern auf unbestimmte Zeit angelegt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1988, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 11 ME 418/07 -, InfAuslR 2008, 151, 154; Hailbronner, a.a.O., Rz. 21, jew. m.w.N.).

    Wiederholte mehr oder weniger kurzfristige Rückreisen ins Bundesgebiet, etwa jeweils vor Ablauf eines sechsmonatigen Auslandsaufenthalts (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG), verhindern das Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1988, a.a.O.; OVG Lüneburg, a.a.O.; Schäfer in GK-AufenthG, Stand: April 2009, Rz. 56 zu § 51).

    Dass das Verwaltungsgericht mit dieser Verfahrensweise die Vorgabe aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Dezember 1988 (a.a.O.), wonach die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles zu würdigen seien, nicht beachtet haben soll, weist lediglich auf eine für den Zulassungsgrund der Divergenz unbeachtlich - vermeintliche - unrichtige Rechtsanwendung hin (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47/06 -, NVwZ 2007, 104, 105).

  • VG München, 18.01.2011 - M 24 E 10.4626

    Zu den Voraussetzungen des Erlöschens einer Niederlassungserlaubnis im Fall des §

    Je länger der Auslandsaufenthalt währt und je deutlicher er über einen bloßen Besuchs- oder Erholungsaufenthalt im Ausland hinausgeht, desto mehr spricht dafür, dass der Auslandsaufenthalt nicht nur vorübergehender Natur ist (vgl. BayVGH vom 22.9.2009, Az. 10 ZB 09.814, juris RdNr. 12, mit Hinweis auf BVerwG vom 30.4.2009, Az. 1 C 6/08, juris RdNr. 21 und BVerwG vom 30.12.1988, Az. 1 B 135/88, juris RdNr. 6 - 8 zur Vorgängerregelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG 1965).

    Selbst wenn der Ausländer das Bundesgebiet wegen eines begrenzten Zwecks verlässt, ist der Grund der Ausreise seiner Natur nach nicht lediglich vorübergehend, wenn sich der Zweck nicht auf einen überschaubaren Zeitraum bezieht, sondern langfristig und zeitlich völlig unbestimmt, also auf unabsehbare Zeit ausgerichtet ist (so BVerwG vom 30.12.1988, Az. 1 B 135/88, juris RdNr. 8 m.w.N.).

    So wird beispielsweise die Ausreise zur Pflege eines erkrankten Familienangehörigen im Heimatstaat zwar zumeist vorübergehender Natur sein; anders kann es aber sein, wenn es sich um einen Dauerpflegefall handelt (BVerwG vom 30.12.1988, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14

    Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen

    Das ergebe sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vom 9. November 2015, 11 S 714/15, juris), in dem gerügt werde, dass die insoweit maßgebliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. Dezember 1988, 1 B 135/88, juris) sich nicht zu § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, sondern zu einer § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG entsprechenden Konstellation verhalte, bei der es darauf angekommen sei, ob ein Ausländer das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlassen habe.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1988 - 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. April 2007 - 18 B 2764/06 - und vom 25. August 2003 - 18 B 978/03 - NVwZ-RR 2004, 151.

    So mit ausführlicher Begründung und unter Auswertung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Dezember 1988 - 1 B 135/88 -: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris.

  • VG München, 20.09.2012 - M 24 K 12.2976

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG vorliegen, ob die Ausreise also nicht nur aus einem vorübergehenden Grund erfolgt ist, beurteilt sich nicht nach dem inneren Willen des Ausländers, sondern aufgrund einer Würdigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls, zu denen auch die Dauer der Abwesenheit zählt (BVerwG vom 30.12.1988, 1 B 135.88, InfAuslR 1989, 114, seither st. Rspr.).

    Der Grund der Ausreise ist nicht vorübergehender Natur, wenn der Ausländer zwar irgendwann in das Bundesgebiet zurückkehren will, sein Aufenthalt im Ausland aber auf unabsehbare Zeit angelegt ist (BVerwG vom 30.12.1988, 1 B 135.88, a.a.O, S. 114; OVG Hamburg vom 2.2.1990; Hailbronner, Kommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 51 RdNr. 21).

    Dies gilt sogar bei § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, wonach die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn der Ausländer ausreist und nicht innerhalb von sechs Monaten wieder einreist (BVerwG vom 30.12.1988, 1 B 135.88, InfAuslR 1989, 114).

    Die vom Vater des Klägers vorgetragenen Besuche unterbrechen die Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG nicht (BVerwG vom 30.12.1988, 1 B 135.88, InfAuslR 1989, 114).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 11 S 192/04

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis bei auf unabsehbare Zeit angelegtem Wechsel

    Ein solcher Grund liegt zweifelsfrei in den Fällen der auf Dauer beabsichtigten Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland vor (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1988 - 1 B 135/88 -, Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 4 zum AuslG a.F. = InfAuslR 1989, 114; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, InfAuslR 2002, 234).

    Der Grund für die Ausreise ist aber auch dann nicht nur vorübergehend, wenn sich der Zweck der Ausreise nicht auf einen überschaubaren Zeitraum bezieht, sondern langfristig und zeitlich völlig unbestimmt, der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets also auf unabsehbare Zeit gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.1988 -1 B 135/88 -, a.a.O.; Beschluss vom 28.4.1982 - 1 B 148.81 -NVwZ 1982, 683 = InfAuslR 1982, 168; GK-AuslR, § 44 Rn. 32 m.w.N.).

    Welche Motivation einer erfolgten Ausreise zugrunde lag, lässt sich stets nur unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles, aus objektiven Umständen oder aus in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1988 - 1 B 135/88 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.4.2002 - 11 S 2269/01 -).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2020 - 13 ME 348/19

    Abwesenheit; Abwesenheitshöchstdauer; Anwesenheit; Aufenthalt;

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 19 BV 11.2660

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen längerdauernder Auslandsaufenthalte

  • VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.636

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG München, 07.02.2013 - M 12 K 12.6045

    Staatenloser Palästinenser; Erlöschen Niederlassungserlaubnis; Überschreiten der

  • VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22

    Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines

  • VG München, 26.07.2010 - M 25 K 10.2008

    Schulausbildung in der Türkei; gewöhnlicher Aufenthalt; Erlöschen der

  • VG München, 01.06.2011 - M 24 K 10.4625

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei zwangsweisem Aufenthalt in der Türkei

  • VG München, 08.05.2018 - M 12 K 18.1107

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 6.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • VG Hamburg, 20.11.2012 - 10 K 2198/11

    Aufenthaltserlaubnis; Studium im Heimatstaat; Wiedereinreise stets kurz vor

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 14.10

    Niederlassungserlaubnis; mindestens fünfjähriger Besitz einer

  • VG Aachen, 03.03.2017 - 4 K 66/15

    Daueraufenthaltsrecht-EU; Bestehen; Ablauf der Umsetzungsfrist;

  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2003 - 10 B 10830/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen, Auslandsaufenthalt, Sechs-Monats-Frist,

  • VG Freiburg, 09.09.2009 - 4 K 1339/09

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Ausreise; vorübergehender

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer

  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92

    Annahme einer die Revision eröffnenden Abweichung von der Rechtsprechung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - 11 S 33.07

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Aufnahme einer Tätigkeit als Prediger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der

  • OVG Hamburg, 05.02.2021 - 6 Bs 136/20

    Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG 2004; Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2003 - 18 B 978/03

    Erlöschen einer unbefristet erteilten Aufenthaltsgenehmigung und

  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 10 ZB 09.814

    Erlöschen des Aufenthaltstitels; nicht nur vorübergehende Ausreise;

  • VG München, 26.09.2012 - M 25 K 12.1730

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht

  • OVG Hamburg, 06.01.2005 - 1 Bs 513/04

    Aufenthaltsrecht nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • VG Stade, 28.06.2004 - 6 B 962/04

    Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung eines ausreisenden

  • VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05

    Abwesenheit; Abwesenheitsdauer; Abwesenheitszweck; Aufenthaltsrecht;

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00

    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ausreisegrund;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 11 A 13378/95

    Erlöschen einer Aufenthaltsberechtigung; Mittelpunkt der Lebensverhältnisse;

  • VG Augsburg, 31.10.2014 - Au 1 E 14.1132

    Einstweiliger Rechtsschutz; keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Ansbach, 22.02.2011 - AN 19 K 10.02362

    Rechtsstellung jüdischer Emigranten; Erlöschen des Aufenthaltstitels;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1993 - 11 S 1108/93

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung wegen

  • VGH Bayern, 13.10.2008 - 10 CS 08.2376

    Ausreise; Erlöschen; Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 17.06.2015 - M 25 K 13.5575

    Kein Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen einer kurzfristigen Urlaubsreise

  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 11 K 18.01701

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens einer

  • VG München, 07.04.2016 - M 12 K 15.3847

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Ausreise aus einem nicht nur

  • VG Düsseldorf, 22.02.2021 - 2 K 6701/20
  • VG Bayreuth, 08.05.2012 - B 1 K 10.631

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93

    Ausländerrecht: besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2 -

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 3 A 554/13

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen einer

  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts (verneint); Ausreise aus einem seiner Natur nach

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; ernstliche Zweifel; Erlöschen der bisherigen

  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Anfechtungsklage gegen einen Ausweisungsbescheid gegen ein Mitglied einer

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 228.97

    Ausländerrecht - Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer

  • VG Saarlouis, 07.09.2009 - 10 L 617/09

    Zum Begriff der Ausreise aus einem seiner Natur nach (nicht) nur vorüber gehenden

  • VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 1 K 12.1405

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts

  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 10 B 09.1771

    Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen ermessensfehlerhaft; kein Erlöschen der

  • VG Hannover, 28.09.2010 - 12 A 327/09

    Aufenthaltstitel; Erlöschen; feststellender Verwaltungsakt

  • BVerwG, 06.07.1995 - 1 B 253.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausreichende

  • VG München, 24.05.2018 - M 12 K 17.1760

    Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - 6 N 64.14

    Ukraine; Niederlassungserlaubnis; Feststellung des Nichterlöschens; Antrag auf

  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 565/08

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen einer Ausreise nicht aus einem seiner

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 B 42.90

    Anforderungen an eine die Revision eröffnende Abweichung - Erlöschen der

  • OVG Sachsen, 04.11.2015 - 3 B 223/15

    Aufenthaltstitel; Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Versäumung der

  • VG Würzburg, 20.02.2015 - W 7 S 14.1361

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; nicht nur vorübergehende Ausreise;

  • VG Berlin, 26.03.2014 - 19 L 38.14

    Ausländerrecht - Verteilung eines unerlaubt eingereisten Ausländers

  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 548/11

    Fortbestand der Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; eheliche Lebensgemeinschaft

  • VG Ansbach, 01.09.2011 - AN 5 K 11.00524

    Erlöschen der Niederlassungerlaubnis eines jüdischen Kontingentsflüchtlings aus

  • VG Ansbach, 24.07.2009 - AN 19 K 08.01973

    Prozesskostenhilfe; Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 ZB 08.631

    Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden

  • VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3258/04

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis trotz geringfügiger Überschreitung der

  • VG Berlin, 15.11.2011 - 16 K 108.11

    Feststellung der Gültigkeit einer Niederlassungserlaubnis im Fall eines

  • VG Augsburg, 20.09.2010 - Au 6 S 10.1181

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Neuantrags auf Aufenthaltserlaubnis

  • VG Saarlouis, 29.03.2010 - 10 L 104/10

    Erlöschen des Aufenthaltstitels infolge Ausreise, kurzzeitige Einreise und

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 76.96
  • VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 5 K 10.02286

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis eines jüdischen Kontingentflüchtlings aus

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 CS 08.632

    Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden

  • VG Berlin, 27.02.2008 - 16 A 10.08

    Klageart und richtiger Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei

  • VG München, 26.10.2010 - M 25 K 10.3349

    Abschiebungsandrohung bei fehlender Ausreisepflicht; Erlöschen eines

  • VG München, 27.03.2008 - M 12 K 07.5128

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

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